Teilnahmebedingungen

 1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Bogner-Märkte gelten auf den für die Marktveranstaltungen bereitgestellten Plätzen, die in der Regel durch entsprechende Markierungen bzw. Ausschreibung kenntlich gemacht sind.
2. Der Anbieter/Händler erkennt mit Betreten/Befahren bzw. durch Kenntnisnahme die Teilnahmebedingungen an.
3. Für die Aufstellung von Ständen dürfen nur die Flächen benutzt werden, die durch das Personal des Marktveranstalters angewiesen werden.
4. Es dürfen keine Feuerwehrzufahrten, Katastrophenwege und sonstige Zufahrten verstellt werden. Es ist untersagt, Textilständer und andere Gegenstände auf die Besucherwege zu stellen. Die markierten Flächen sind einzuhalten.
5. Jeder Aussteller hat seine vollständige Anschrift gut leserlich bis zum Verkaufsbeginn am Stand anzubringen.
6. Der Aufbau der Stände ist bis zum festgelegten Marktbeginn abzuschließen.
7. Das Befahren des Marktes nach dem festgelegten Marktbeginn wie auch das Verlassen des Marktes vor dem offiziellen Verkaufsschluss ist nur mit Zustimmung des Marktpersonals zulässig.
8. Der Standort des Veranstalters oder des Marktleiters ist in der Regel durch entsprechende Firmierung kenntlich gemacht. Bitte wenden Sie sich bei Fragen und Hinweisen an das Marktpersonal.
9. Bei Kontrollen durch das Aufsichtsamt oder der Gemeinde ist den Anweisungen der Bediensteten Folge zu leisten. Für spezielle Fragen oder Anweisungen ist der Marktleiter, das Ordnungspersonal bzw. der Veranstalter zuständig.
10. Jeder gewerbliche Anbieter hat seine Ware preisauszuzeichnen.
11. Bitte verlassen Sie Ihren Platz sauber!
12. Das Anbieten von selbstgemachter Kosmetika, Waffen, Gewaltverherrlichung, sowie aller NS-Artikel und Pornographie ist verboten! Verboten ist auch alles, was vom Gesetzgeber untersagt wird.
13. Imbiss und Getränke nur mit schriftlichem Vertrag!
14. Das Platzgeld wird mit Befahren/Betreten und vor Aufbau des Standes fällig!
15. Bei erheblichen Verstößen gegen diese Marktbedingungen können Anbieter/Händler von der weiteren Teilnahme am Markt durch den Veranstalter oder dessen Gehilfen ausgeschlossen werden. Bitte tragen Sie durch Einhaltung dieser Marktbedingungen dazu bei, dass die Marktveranstaltungen ordentlich verlaufen.
Dann werden wir dafür sorgen, dass diese Veranstaltungen wiederholt werden. 

Viel Spass beim TRÖDELN ohne STRESS
DAS BOGNER-TEAM

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